Osterfeuer Brenngut Annahme
Osterfeuer Brenngut Annahme
- Verbrannt werden darf nur der jährlich anfallende Pflanzenschnitt: gut getrockneter Baum- und Strauchschnitt sowie Reisig. - Abfälle wie Haus- und Sperrmüll, lackiertes und behandeltes Holz, Reifen oder Plastik haben im Osterfeuer natürlich nichts zu suchen.