
Osterfeuer Brenngut Annahme
19 April @ 10:00 - 12:00

– Verbrannt werden darf nur der jährlich anfallende Pflanzenschnitt: gut getrockneter Baum- und Strauchschnitt sowie Reisig. – Abfälle wie Haus- und Sperrmüll, lackiertes und behandeltes Holz, Reifen oder Plastik haben
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